Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Deutschland wirklich an?

12 Min Lesezeit

Leitfaden 2026 zu Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Vermietung, Verkauf und Kaufnebenkosten

Empfohlene Autorenschaft: German Immo Flow Research Zuletzt fachlich geprüft: 2026-05-11 Zielgruppe: Käuferinnen und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter sowie Personen, die eine Immobilieninvestition in Deutschland modellieren Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder anlagebezogene Beratung. Für konkrete Transaktionen sollten Sie einen Steuerberater, Notar oder Fachanwalt hinzuziehen.


Zusammenfassung

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, sollte nicht nur auf Kaufpreis, Darlehenszins und monatliche Rate schauen. Die einmalige Grunderwerbsteuer, die laufende Grundsteuer, die einkommensteuerliche Behandlung von Mieteinnahmen sowie mögliche steuerliche Folgen bei einem späteren Verkauf können den tatsächlichen Nach-Steuer-Cashflow erheblich verändern.

Dieser Beitrag fasst auf Basis deutscher Gesetzestexte, Informationen des Bundesministeriums der Finanzen, der DNotI-Übersicht zu den Grunderwerbsteuersätzen vom 28. Januar 2026 und öffentlich zugänglicher Materialien zum Immobilienkauf zusammen, welche Steuern und kaufnahen Kosten Käufer kennen sollten. Enthalten sind eine Tabelle der Grunderwerbsteuersätze in allen 16 Bundesländern und ein Rechenbeispiel für eine Eigentumswohnung in Berlin mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Die zentrale Aussage lautet: Eine deutsche Immobilie sollte nicht nur als „Kaufpreis + Eigenkapital + Monatsrate“ gerechnet werden. Sinnvoller ist eine Nach-Steuer-Betrachtung der Gesamtkosten: Kaufpreis + Grunderwerbsteuer + Notar/Grundbuch + Makler + laufende Grundsteuer + steuerliche Effekte aus Vermietung und Verkauf.

Schlagwörter: Immobilienkauf Deutschland, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Spekulationssteuer, Kaufnebenkosten, Baufinanzierung, Immobilieninvestition, IRR


1. Ausgangsfrage: Welche „Steuern“ spielen beim Immobilienkauf überhaupt eine Rolle?

Die relevanten Steuern und steuerähnlichen Kosten lassen sich nach dem Zeitpunkt ihres Anfalls ordnen:

Phase Begriff Praktische Bedeutung Betrifft das jeden Käufer?
Kauf Grunderwerbsteuer Einmalige Steuer auf den Immobilienerwerb In Standardfällen nahezu immer
Haltedauer Grundsteuer Laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz In der Regel ja
Vermietung Einkommensteuer auf Mieteinnahmen Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Nur bei Vermietung
Verkauf Private Veräußerungsgeschäfte / umgangssprachlich Spekulationssteuer Gewinn aus Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann steuerpflichtig sein Abhängig von Haltedauer und Eigennutzung
Sonderfall Zweitwohnungsteuer Kommunale Steuer auf Nebenwohnungen Nur in bestimmten Gemeinden und Konstellationen

Daneben sind Notarkosten, Grundbuchkosten und Maklerprovision keine Steuern im engeren Sinn. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer bilden sie aber die wichtigsten Kaufnebenkosten. Wer Finanzierbarkeit, Cashflow oder IRR berechnet, muss sie genauso ernst nehmen wie eine Steuerzahlung.


2. Grunderwerbsteuer: die größte einmalige Steuer beim Kauf

2.1 Definition und Grundformel

Die Grunderwerbsteuer ist die zentrale einmalige Steuer beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland. In einem typischen Kauf wird sie anhand des Kaufpreises und des Steuersatzes des Bundeslands berechnet, in dem die Immobilie liegt:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands

§ 11 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sieht einen Grundsteuersatz von 3,5% vor.1 Die Bundesländer können jedoch eigene, tatsächlich anzuwendende Steuersätze festlegen. Nach der DNotI-Übersicht vom 28. Januar 2026 liegen die aktuellen Sätze je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%.2

2.2 Wer schuldet beziehungsweise trägt die Steuer?

Gesetzlich regelt § 13 GrEStG, wer Steuerschuldner ist.3 In Wohnimmobilien-Kaufverträgen wird aber regelmäßig vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Für Käufer ist sie daher praktisch ein Liquiditätsbedarf, der rund um den Vollzug des Kaufs einzuplanen ist.

2.3 Beispiel

Sie kaufen eine Eigentumswohnung in Berlin für 500.000 Euro. Der Berliner Grunderwerbsteuersatz beträgt derzeit 6,0%. Daraus ergibt sich:

500.000 Euro × 6,0% = 30.000 Euro

Diese 30.000 Euro gehören nicht zum reinen Immobilienwert und werden nicht immer vollständig über ein übliches Wohnimmobiliendarlehen mitfinanziert. Sie erhöhen den Eigenkapital- beziehungsweise Liquiditätsbedarf und drücken bei Kapitalanlageimmobilien die anfängliche Rendite.


3. Grunderwerbsteuer 2026: Sätze in allen 16 Bundesländern

Die folgende Tabelle basiert auf der DNotI-Übersicht „Aktuelle Grunderwerbsteuersätze, Stand: 28.01.2026“.2

Bundesland Steuersatz Steuer bei 500.000 Euro Kaufpreis
Baden-Württemberg 5,0% 25.000 Euro
Bayern 3,5% 17.500 Euro
Berlin 6,0% 30.000 Euro
Brandenburg 6,5% 32.500 Euro
Bremen 5,5% 27.500 Euro
Hamburg 5,5% 27.500 Euro
Hessen 6,0% 30.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 30.000 Euro
Niedersachsen 5,0% 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 6,5% 32.500 Euro
Rheinland-Pfalz 5,0% 25.000 Euro
Saarland 6,5% 32.500 Euro
Sachsen 5,5% 27.500 Euro
Sachsen-Anhalt 5,0% 25.000 Euro
Schleswig-Holstein 6,5% 32.500 Euro
Thüringen 5,0% 25.000 Euro

Eine Immobilie für 500.000 Euro löst in Bayern 17.500 Euro Grunderwerbsteuer aus. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland oder Schleswig-Holstein wären es 32.500 Euro. Der Unterschied beträgt 15.000 Euro – noch bevor Notar, Grundbuch und Makler berücksichtigt werden. Das Bundesland ist beim Immobilienkauf daher nicht nur eine geografische Information, sondern ein direkter Kostenfaktor.


4. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer: Was zählt dazu, was nicht?

4.1 Allgemeine Bemessungsgrundlage

§ 9 GrEStG bestimmt, dass bei einem Kauf regelmäßig die Gegenleistung maßgeblich ist; dazu gehören insbesondere der Kaufpreis und weitere vom Käufer übernommene Leistungen.4 Vereinfacht gesagt schaut das Finanzamt darauf, welchen wirtschaftlichen Aufwand der Käufer betreibt, um das Grundstück beziehungsweise die Immobilie zu erwerben.

Typischerweise zur Bemessungsgrundlage gehören:

  1. der Kaufpreis für Gebäude und Grundstück;
  2. weitere vertragliche Verpflichtungen, die der Käufer übernimmt, um die Immobilie zu erhalten;
  3. in bestimmten Gestaltungen Bau-, Liefer- oder Nebenabreden, wenn sie wirtschaftlich untrennbar mit dem Erwerb einer nutzbaren Immobilie verbunden sind.

4.2 Bewegliche Gegenstände können außen vor bleiben

Bei Bestandsimmobilien werden häufig Einbauküchen, Möbel, bewegliche Geräte oder sonstiges Inventar mitverkauft. Solche beweglichen Gegenstände können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer herausfallen. Die Notarkammer Koblenz weist darauf hin, dass für eine mitgekaufte Einbauküche, Möbel oder sonstige bewegliche Gegenstände in der Regel keine Grunderwerbsteuer anfällt, wenn sie im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden.5

Das ist aber kein Freibrief, den Kaufpreis künstlich aufzuteilen. Die Werte sollten plausibel, nachvollziehbar und dokumentiert sein – idealerweise mit Inventarliste, Bewertung oder Belegen. Andernfalls kann das Finanzamt die Aufteilung hinterfragen.


5. Fällt beim Immobilienkauf zusätzlich 19% Umsatzsteuer an?

Viele Käufer fragen sich, ob auf den Immobilienkauf zusätzlich 19% Umsatzsteuer anfällt.

Bei einem gewöhnlichen Kauf einer Wohnimmobilie lautet die praktische Antwort meist: Nein, zusätzlich zum Kaufpreis fällt in der Regel keine 19% Umsatzsteuer an.

§ 4 Nr. 9 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit Umsätze von der Umsatzsteuer, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.6 Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen erläutert ebenfalls, dass Umsätze, die unter das GrEStG fallen, bebaute und unbebaute Grundstücke betreffen können.7

Komplexer wird es bei Gewerbeimmobilien, Bauträgerstrukturen, Unternehmensverkäufen oder Fällen, in denen zur Umsatzsteuer optiert wird. Wer eine normale Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kauft, sollte aber nicht pauschal weitere 19% Umsatzsteuer auf den Kaufpreis aufschlagen. Ungewöhnliche Gestaltungen gehören dennoch in die Prüfung durch Notar oder Steuerberater.


6. Grundsteuer: die laufende Steuer nach dem Kauf

6.1 Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz. Sie unterscheidet sich klar von der Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb an, die Grundsteuer während der Haltedauer regelmäßig.

Das Bundesministerium der Finanzen erläutert, dass die Grundsteuer auf Grundbesitz erhoben wird, also auf Grundstücke und Gebäude, und grundsätzlich von den Eigentümern zu zahlen ist.8

6.2 Grundlogik der Berechnung

Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt die Berechnung der reformierten Grundsteuer mit folgender Formel:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.9 Deshalb können zwei ähnlich wertvolle Immobilien je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Grundsteuerbeträge auslösen.

6.3 Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer häufig über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, sofern Mietvertrag und Betriebskostenvereinbarung dies hergeben. § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung nennt die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und ausdrücklich die Grundsteuer.10

Für Vermieter bedeutet das: Die Grundsteuer ist zwar steuerlich und rechtlich zunächst eine Eigentümerlast, kann im Mietverhältnis aber regelmäßig ein umlagefähiger Betriebskostenposten sein. Entscheidend sind Mietvertrag und Abrechnungspraxis.


7. Vermietete Immobilien: Wie werden Mieteinnahmen besteuert?

7.1 Mieteinnahmen gehören zur Einkommensteuer

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt nicht einfach steuerfreien Cashflow. § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) ordnet Einnahmen aus der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu.11

Das bedeutet nicht, dass die Bruttomiete ohne Abzüge besteuert wird. Maßgeblich ist in der Praxis das Ergebnis aus Mieteinnahmen abzüglich steuerlich relevanter Werbungskosten.

7.2 Typische abzugsfähige Kosten

Für vermietete Immobilien sind unter anderem folgende Kostenpositionen steuerlich relevant:

  • der Zinsanteil des Immobilienkredits;
  • Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Vermietung;
  • Instandhaltung und Reparaturen;
  • nicht umlagefähige Bestandteile des Hausgelds;
  • Kosten für Vermietung oder Objektbetreuung;
  • Gebäudeabschreibung (AfA);
  • bestimmte Anschaffungs- und Erwerbsnebenkosten je nach steuerlicher Einordnung.

Die Tilgung des Darlehens ist dagegen keine laufende Ausgabe im einkommensteuerlichen Sinn. Genau hier entstehen viele Fehlrechnungen: In einer Monatsrate werden Zins und Tilgung gemeinsam gezahlt, steuerlich aber sehr unterschiedlich behandelt.

7.3 AfA: Warum Abschreibung in die Investitionsrechnung gehört

Die Einkommensteuer-Hinweise zu § 7 EStG zeigen für Wohngebäude im Kern folgende lineare Abschreibungssätze:12

Zeitpunkt der Fertigstellung Typische lineare AfA
nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt 3,0% pro Jahr
nach dem 31. Dezember 1924 und vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt 2,0% pro Jahr
vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt 2,5% pro Jahr

Für Kapitalanleger beeinflusst die AfA den Nach-Steuer-Cashflow. Eine einfache Rechnung wie „Kaltmiete minus Darlehensrate minus Hausgeld“ reicht deshalb nicht aus, um die tatsächliche Nach-Steuer-Rendite zu beurteilen.


8. Verkauf der Immobilie: Wann wird die sogenannte Spekulationssteuer relevant?

Der Begriff Spekulationssteuer ist im Alltag sehr verbreitet, bezeichnet aber keine eigenständige Steuer mit festem Steuersatz. Gemeint ist in der Regel die einkommensteuerliche Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

8.1 Die Zehn-Jahres-Regel

§ 23 EStG sieht vor, dass private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten steuerlich relevant sein können, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.13

Praktisch bedeutet das:

  • Vermietete Immobilie: Wird sie innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, muss die Besteuerung des Veräußerungsgewinns geprüft werden.
  • Haltedauer über zehn Jahre: Ein privater Verkauf fällt regelmäßig nicht mehr unter diese Regelung.
  • Selbst genutzte Immobilie: Bei Eigennutzung kann eine Ausnahme greifen, auch wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt.

8.2 Ausnahme bei Eigennutzung

§ 23 EStG enthält eine Ausnahme für Immobilien, die zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.13

Daher kann das steuerliche Ergebnis für Selbstnutzer und Vermieter völlig unterschiedlich ausfallen. Wer als Investor nach fünf bis acht Jahren verkaufen möchte, sollte in der IRR-Rechnung den Nach-Steuer-Veräußerungserlös verwenden – nicht nur den erwarteten Verkaufspreis.


9. Zweitwohnungsteuer: nur bei Nebenwohnungen relevant

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer auf Nebenwohnungen. Sie ist keine bundesweit einheitliche Pflichtsteuer; Gemeinden entscheiden, ob und wie sie sie erheben. Das Berliner Service-Portal beschreibt die Zweitwohnsteuer im Zusammenhang mit Nebenwohnungen.14

Die Steuer hängt nicht zwingend davon ab, ob man Eigentümer oder Mieter ist. Auch eine gemietete Zweitwohnung kann betroffen sein, während eine gekaufte Immobilie als Hauptwohnung regelmäßig nicht in diese Kategorie fällt. Typische Konstellationen sind:

  • Arbeitsplatz in einer anderen Stadt als der Familienwohnsitz;
  • Ferienwohnung oder Wochenendwohnung in einer deutschen Gemeinde;
  • Hauptwohnung an einem Ort und regelmäßige Nutzung einer Nebenwohnung an einem anderen Ort.

Wenn die gekaufte Immobilie nicht Ihre Hauptwohnung wird, sollte vor dem Kauf die jeweilige Zweitwohnungsteuer-Satzung der Gemeinde geprüft werden.


10. Keine Steuern, aber unverzichtbar für die Rechnung: Notar, Grundbuch und Makler

10.1 Notar und Grundbuch

Immobilienkaufverträge in Deutschland müssen notariell beurkundet werden. Außerdem wird der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen. Interhyp beziffert Notar- und Grundbuchkosten in seiner Übersicht zu Kaufnebenkosten grob mit etwa 2% des Kaufpreises.15

Diese Kosten sind keine Steuern, aber bei einem deutschen Immobilienkauf praktisch kaum vermeidbar.

10.2 Maklerprovision

Wird die Immobilie über einen Makler vermittelt, kann zusätzlich Maklerprovision anfallen. Der Deutsche Bundestag erläuterte im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung 2020, dass der Käuferanteil bei vielen Wohnimmobiliengeschäften grundsätzlich höchstens 50% des gesamten Maklerlohns betragen darf und die Zahlungspflicht des Käufers an den Nachweis der Zahlung des Verkäuferanteils geknüpft ist.16

Am Markt liegen Gesamtprovisionen häufig etwa zwischen 5,95% und 7,14% inklusive Umsatzsteuer. Wenn Käufer und Verkäufer hälftig teilen, beträgt der Käuferanteil häufig rund 2,975% bis 3,57%. Der konkrete Betrag hängt von Region, Vertrag und Transaktionsstruktur ab.


11. Fallbeispiel: Eigentumswohnung in Berlin für 500.000 Euro

Angenommen, Sie kaufen in Berlin eine Eigentumswohnung für 500.000 Euro. Es gibt einen Makler, der Käuferanteil an der Provision wird mit 3,57% angesetzt, Notar und Grundbuch werden mit 1,8% geschätzt.

Position Berechnung Betrag
Kaufpreis 500.000 Euro
Grunderwerbsteuer 500.000 × 6,0% 30.000 Euro
Notar + Grundbuch 500.000 × 1,8% 9.000 Euro
Maklerprovision 500.000 × 3,57% 17.850 Euro
Kaufnebenkosten gesamt 56.850 Euro
Gesamtbedarf vor Renovierung 500.000 + 56.850 556.850 Euro

Das Beispiel zeigt: Eine „500.000-Euro-Wohnung“ kann vor Renovierung oder Möblierung einen tatsächlichen Mittelbedarf von fast 557.000 Euro auslösen.

Wer diese 56.850 Euro Kaufnebenkosten in einer Investitionsrechnung ignoriert, überschätzt ROI und IRR deutlich.


12. Drei typische Fehler von Immobilieninvestoren

Fehler 1: Nur die Monatsrate rechnen und die Grunderwerbsteuer vergessen

Die Grunderwerbsteuer ist ein hoher einmaliger Mittelabfluss. Sie erhöht nicht wie eine Tilgung den Eigenkapitalanteil an der Immobilie und erzeugt keine Mieteinnahmen. Fehlt sie im Anfangs-Cashflow, wirkt der IRR zu hoch.

Fehler 2: Warmmiete als frei verfügbaren Ertrag behandeln

Die deutsche Warmmiete enthält Betriebskosten. Für Schuldendienst, Reparaturen, Steuern und Rendite zählt wirtschaftlich eher eine Nettobetrachtung nach Kosten, nicht die Warmmiete als Überschrift.

Fehler 3: Kurzfristigen Verkauf planen und § 23 EStG vergessen

Wird eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, kann der Gewinn unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte fallen. Kurzfristige Strategien brauchen daher eine Nach-Steuer-Exit-Rechnung.


13. Checkliste vor dem Kauf

  1. In welchem Bundesland liegt die Immobilie? Beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5%, 5,0%, 5,5%, 6,0% oder 6,5%?
  2. Enthält der Kaufpreis bewegliche Möbel, Küche oder Geräte? Sind diese im notariellen Vertrag gesondert ausgewiesen?
  3. Mit welchem Satz werden Notar und Grundbuch geschätzt: 1,5%, 1,8% oder 2,0%?
  4. Fällt Maklerprovision an? Wie hoch ist der tatsächliche Käuferanteil?
  5. Wird die Immobilie selbst genutzt oder vermietet?
  6. Bei Vermietung: Trennt die Rechnung sauber zwischen Tilgung, Zinsen, Hausgeld, Reparaturen, AfA und Einkommensteuer?
  7. Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer ungefähr? Kann sie bei Vermietung über Betriebskosten umgelegt werden?
  8. Ist ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren denkbar?
  9. Bei Eigennutzung: Sind die Voraussetzungen der Eigennutzungsausnahme nach § 23 EStG voraussichtlich erfüllt?
  10. Handelt es sich um eine Nebenwohnung? Erhebt die Gemeinde Zweitwohnungsteuer?
  11. Sind alle Kaufnebenkosten im Cashflow- und IRR-Modell enthalten?
  12. Wurde die konkrete Transaktionsstruktur mit Notar, Steuerberater oder Finanzierungsberater geprüft?

14. Fazit: Entscheidend sind die Nach-Steuer-Gesamtkosten

Ein Immobilienkauf in Deutschland ist mehr als „Kaufpreis + monatliche Kreditrate“. Realistischer ist folgende Sicht:

Tatsächliche Anschaffungs- und Haltungskosten =
Kaufpreis
+ Grunderwerbsteuer
+ Notar
+ Grundbuch
+ Makler
+ laufende Grundsteuer während der Haltedauer
+ steuerliche Effekte aus Vermietung
+ steuerliche Effekte beim Verkauf

Für Selbstnutzer stehen vor allem einmalige Kaufnebenkosten, künftige Darlehensraten und die jährliche Grundsteuer im Vordergrund. Für Kapitalanleger kommen Grunderwerbsteuer, abzugsfähige Kosten, AfA, Nach-Steuer-Cashflow, Zehn-Jahres-Regel und Nach-Steuer-Verkaufserlös hinzu.

Vor einer Kaufentscheidung sollten Grunderwerbsteuer und alle anderen Kaufnebenkosten vollständig in die Rechnung aufgenommen werden. Eine Immobilie, die auf den ersten Blick cashflow-positiv wirkt, kann nach Steuern und Transaktionskosten deutlich anders aussehen.

So lässt sich German Immo Flow nutzen: Geben Sie Kaufpreis, Grunderwerbsteuersatz des Bundeslands, Darlehenszins, Eigenkapitalquote, Miete, Hausgeld, Instandhaltungsannahmen und erwarteten Verkaufspreis in German Immo Flow ein. Bewerten Sie die Immobilie anschließend anhand von Nach-Steuer-Cashflow und IRR.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 11 Steuersatz, Abrundung. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html

  2. Deutsches Notarinstitut (DNotI). Aktuelle Grunderwerbsteuersätze, Stand: 28.01.2026. https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/Steuerrecht/Aktuelle_Grunderwerbsteuersaetze_Stand_28_01_2026.pdf 2

  3. Bundesministerium der Justiz. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 13 Steuerschuldner. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__13.html

  4. Bundesministerium der Justiz. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 9 Gegenleistung. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html

  5. Notarkammer Koblenz. Keine Grunderwerbsteuer für bewegliche Gegenstände. https://www.notarkammer-koblenz.de/meldung/keine-grunderwerbsteuer-fuer-bewegliche-gegenstaende/

  6. Bundesministerium der Justiz. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

  7. Bundesministerium der Finanzen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 4.9.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2018-2019/A-Umsatzsteuergesetz/II-Steuerbefreiungen-und-Steuerverguetungen/Paragraf-4/ae-4-9-1.html

  8. Bundesministerium der Finanzen. Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer, Abschnitt 1.1. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

  9. Bundesministerium der Finanzen. Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer, Abschnitt 1.3. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

  10. Bundesministerium der Justiz. Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 2 Aufstellung der Betriebskosten. https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

  11. Bundesministerium der Justiz. Einkommensteuergesetz (EStG), § 21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

  12. Bundesministerium der Finanzen. Einkommensteuer-Hinweise 2023, § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/3-Gewinn/Paragraf-7/inhalt.html

  13. Bundesministerium der Justiz. Einkommensteuergesetz (EStG), § 23 Private Veräußerungsgeschäfte. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html 2

  14. Service-Portal Berlin. Zweitwohnsteuer. https://service.berlin.de/lagen/1060500/

  15. Interhyp. Baufinanzierung: Kaufnebenkosten beim Kauf einer Immobilie. https://www.interhyp.de/baufinanzierung/

  16. Deutscher Bundestag. Maklerkosten-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw20-de-maklerkosten-695102